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Verleih/Testräder
  





Der Verleih erfolgt nur unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma
HaPe Sporthandel für die Benutzung von Leihfahrrädern.




Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HaPe Sporthandel
für die Benutzung von Leih-/Testfahrrädern
§ 1. Die Firma HaPe Sporthandel, vertreten durch den Inhaber Hans Peter Schumacher, wird folgend als Vermieter genannt.
Privatpersonen, Firmen und andere Einrichtungen, welche die Leistungen der Leihfahrräder in Anspruch nehmen werden folgend als Kunde genannt.
§ 2. Buchungen gelten nur nach vorheriger Absprache zwischen Kunde und Vermieter. Die Gebühren für Vermietungen sind bei Abholung fällig und müssen vor der Vermietung bezahlt werden.
§ 3. Die zu entrichtende Leihgebühr ist abhängig von Leihfahrradtyp und Leihdauer. Auskunft über Preise erteilt der Vermieter.
§ 4. Die Mindestleih- und Abrechnungsdauer beträgt ein Tag.
§ 5. Bei Abholung ab 15 Uhr oder Rückgabe bis 15 Uhr wird der jeweilige Tag nicht mit berechnet. Erfolgt die Abholung vor, oder die Rückgabe nach dieser Uhrzeit, wird ein weiterer Tag der entsprechenden Preisstufe in Rechnung gestellt.
§ 6. Für die Ausgabe der Leihfahrräder ist der gültige Personalausweis vorzuzeigen. Dieser wird als Fotokopie hinterlegt. Eine Ausgabe der Leihfahrräder ist ansonsten nicht möglich.
§ 7. Das Ausleihen und die Benutzung eines Leihfahrrades erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 8. Der Vermieter behält es sich vor, die Vermietung eines zugesagten Leihfahrrades aus unvorhergesehenen Gründen (Verlängerung der Mietzeit, Diebstahl oder Reparatur) kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.
§ 9. Jeder Kunde ist im Falle eines Schadens sowohl für sich und das Fahrrad/die Fahrräder, als auch für Dritte selbst haftbar.
§ 10. Die Leihfahrräder dürfen nicht in Gebiete mit Salzwassereinfluss, insbesondere an den Strand oder ans Meer mitgenommen werden. Für alle daraus resultierenden (Korrosions-)Schäden haftet der Mieter.
§ 11. Das Leihfahrrad darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 12. Die Leihfahrräder sind nicht versichert. Der Kunde haftet bei Diebstahl bzw. Verlust des Fahrrades in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Leihfahrrades.
§ 13. Für Schäden am Leihfahrrad haftet der Kunde zu den gängigen Werkstattpreisen, maximal in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Leihfahrrades. Lackkratzer und ähnliche Abnutzungserscheinungen, die durch normalen Gebrauch entstanden sind fallen nicht unter diese Klausel.
§ 14. Wir übernehmen keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, sowie aus einer Panne resultierende Schäden. Mögliche kleinere Pannen, wie beispielsweise abgesprungene Ketten oder Platten sind bei der Benutzung der Leihfahrräder als üblich zu betrachten.
§ 15. Wir übernehmen keine Haftung für verschmutzte Kleidung (Ein Großteil unserer Räder ist üblicherweise nicht mit Kettenblechen oder Schutzblechen ausgerüstet).
§ 16. Die Leihfahrräder müssen in ihrer äußeren Erscheinung unverändert bleiben. Dies gilt auch für vom Vermieter angebrachte Werbung. Ab- oder Umbauarbeiten sind untersagt.
§ 17. Sollte es innerhalb von 3 Monaten nach dem Verleih eines Leihfahrrades zum Kauf eines vergleichbaren Fahrrades zum regulären Preis bei uns kommen, so wird die erhobene Leihgebühr bis maximal 50,-€ auf den Kaufpreis angerechnet.
§ 18. Sollte in diesen Geschäftsbedingungen eine Regelung nicht rechtsgültig sein, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.

Stand: Euskirchen, Dezember 2010



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